Arbeitsrecht
Was ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht tut
Das Arbeitsrecht ist in zwei Kategorien unterteilt: das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht. Ersteres umfasst sämtliche Gesetze und Bestimmungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das Kollektivarbeitsrecht greift bei Streitigkeiten zwischen Betriebsrat bzw. Gewerkschaft und Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverband.
Im Individualarbeitsrecht kümmert sich der Rechtsanwalt also zum Beispiel um Fragen, die den Arbeitsvertrag betreffen – inklusive Lohn/Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigung – sowie um Fragen zu Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit oder Zeugnis. Auch Abfindungen nach einer Kündigung oder Änderungskündigungen, bei denen das Arbeitsverhältnis nach Vorgabe des Arbeitgebers geändert wird, fallen unter das umfangreiche Rechtsgebiet Arbeitsrecht. Im Kollektivarbeitsrecht stehen ebenfalls Kündigungen an der Tagesordnung für den Anwalt, wobei es hier logischerweise um die Kündigung eines Betriebsrats oder Personalrats geht. Die oft in den Medien kursierenden Tarifverträge, die unter anderem den Urlaubsanspruch und die Arbeitsbedingungen regeln, sind ebenso Bestandteil des Arbeitsrechts.
Auf den entsprechenden Unterseiten finden Sie einen kompetenten Rechtsanwalt dirket in Ihrer Stadt. So zum Beispiel einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Arbeitsrecht Berlin
Werner Lutz: Anwalt Arbeitsrecht in Berlin Tegel |
Rechtsanwalt Werner Lutz aus Berlin vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Bereich Arbeitsrecht in allen arbeits- und dienstrechtlichen Fragen. Gerade kurze Fristen bei der Geltendmachung von Ansprüchen oder häufige Gesetzesänderungen erfordern…