Internetrecht

Einen Anwalt für Internetrecht finden

Das Internet ist nicht mehr wegzudenken. Fast jedes Unternehmen ist mit einer eigenen Website vertreten oder verkauft Produkte über einen Onlineshop. Leider ruft dieses Medium auch zahlreiche Rechtsanwälte auf den Plan, die das Netz nach rechtswidrigen Inhalten durchsuchen und den Websitebetreiber abmahnen und zur Kasse bitten.

Egal welche Art von Dienstleistung oder Produkt Sie im Internet anbieten: Sie benötigen rechtssichere Inhalte. Gerade im Bereich E-Commerce sind professionell erstellte allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sowie eine Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung essentiell. Für die Gestaltung oder Überprüfung derartiger Seiten empfehlen wir einen erfahrenen Anwalt für Internetrecht zu konsolidieren. Das Internetrecht ist ein Fachgebiet des IT-Rechts. Das Rechtsgebiet umfasst neben den genannten Fällen auch Themen rund um die Domain-Registrierung und Nutzungsbedingungen von Foren und Blogs. Im Idealfall kennt sich Ihr Rechtsanwalt auch im Urheberrecht, Lizenzrecht und Wettbewerbsrecht aus, sodass er Sie ganzheitlich beraten kann.

Internetrecht Berlin

Internetrecht Berlin

Kanzlei Lemme: Anwalt Internetrecht in Berlin |
Das Leben spielt sich zunehmend im Internet ab und der rechtliche Rahmen dafür wird immer komplexer. Damit Sie im Bereich Internetrecht dennoch den Durchblick behalten und genau wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen, stehen wir Ihnen zur Seite.

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Aktuelle Beiträge der Anwälte

Grundlegende Infos vom Anwalt für Datenschutz

Grundlegende Infos vom Anwalt für Datenschutz Zur heutigen Zeit der Digitalisierung – in der die tägliche Nutzung verschiedenster sozialer Netzwerke, das Online Shopping und die Internet Telefonie an der Tagesordnung stehen – wird das Thema Datenschutz für...

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Neue internetrechtliche Lage beim Setzen von externen Links

Die bisherige Rechtsprechung ging davon aus, dass das Setzen von externen Links keine Haftung für den Webseitenbetreiber, der den externen Link gesetzt hat, zur Folge hatte. Voraussetzung war jedoch, dass ein eindeutiger Verweis vorhanden war und auf fremde Inhalte gekennzeichnet war.
Der Webseitenbetreiber musste kenntlich machen, dass er diese fremden Inhalte nicht als eigene Inhalte nutzt. Nun hat das Landgericht Hamburg in einer neuen Entscheidung vom 18. November 2016 (Az. 310 O 402/16) für einen Aufschrei der Empörung im Netz gesorgt und beschäftigt jeden im Internetrecht tätigen Rechtsanwalt. Hintergrund dieser neuen Entscheidung ist nun, dass es zumindest in Bezug auf urheberrechtsverletzende Inhalte nicht mehr ankommen soll.

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Die Pflichten als Webseitenbetreiber (Internetrecht)

Ein Webseitenbetreiber hat in Bezug auf das Markenrecht, aber auch dem Urheberrecht, dem Wettbewerbsrecht und dem Persönlichkeitsrecht eine Menge zu beachten. Es besteht auf allen genannten Gebieten die Möglichkeit, Rechte zu verletzten. All dies wird unter dem Begriff des Internetrechts zusammengefasst.
Damit keine Unterlassungsansprüche seitens Dritter drohen, sollte unbedingt auf dem internetrechtlichen Rechtsgebiet ein Anwalt für Internetrecht hinzugezogen werden. Eine Unterlassungserklärung begründet in der Regel den Anspruch, rechtsverletzende Handlungen zu unterlassen und Inhalte von der Webseite zu entfernen.

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Der fliegende Gerichtsstand (Internetrecht > Wettbewerbsrecht)

Der örtliche Gerichtsstand kann nach § 32 ZPO auch der der unerlaubten Handlung sein. Wenn eine solche nun durch eine Verletzung von wettbewerbsrechtlichen Vorschriften (z.B. Verstoß gegen die Impressumpflicht) im Internet begangen wird, so findet dies überall statt. Demnach kann der Verletzte auch überall Klage erheben. Zwar gibt es inzwischen Urteile, in denen die Gerichte diesen fliegenden Gerichtsstand einschränkend dahingehend ausgelegt haben, dass es einen gewissen Bezug zwischen dem Ort der Klage und dem Ort des Klägers oder Beklagten geben muss. Aber grundsätzlich besteht weiterhin freie Rechtswahl im Bereich Internetrecht. Das wirkt sich insbesondere für Abgemahnte oft negativ aus.

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