Anwalt für Internetrecht
Kanzlei Lemme: Anwalt Internetrecht in Berlin
Das Leben spielt sich zunehmend im Internet ab und der rechtliche Rahmen dafür wird immer komplexer. Damit Sie im Bereich Internetrecht dennoch den Durchblick behalten und genau wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen, stehen wir Ihnen zur Seite. Als Ihr kompetenter Anwalt für Internetrecht sprechen wir Ihre Sprache und entwickeln gemeinsam die für Sie individuell passende Lösung. Ob es sich dabei um die Gestaltung der AGB und Widerrufsbelehrung für Ihren Online-Shop handelt oder ob Sie wegen Filesharing abgemahnt wurden, ob Sie Ihre Webseite rechtssicher gestalten wollen oder eine Domain mit Ihrem Namen oder Ihrer Marke registrieren möchten: Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Als junge Kanzlei in Berlin gehen wir mit viel Engagement und Interesse für die Materie ans Werk und setzen uns voll für Sie ein.
Dabei profitieren sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen von unserer Kompetenz, die wir auch vor Gericht gewinnbringend für Sie einsetzen. Mit uns als Ihrem Anwalt für Internetrecht in Berlin sind Sie bestens beraten. Das ausführliche Impressum mit sämtlichen Angaben des Anbieters finden Sie hier.
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Neue internetrechtliche Lage beim Setzen von externen Links
Die bisherige Rechtsprechung ging davon aus, dass das Setzen von externen Links keine Haftung für den Webseitenbetreiber, der den externen Link gesetzt hat, zur Folge hatte. Voraussetzung war jedoch, dass ein eindeutiger Verweis vorhanden war und auf fremde Inhalte gekennzeichnet war.
Der Webseitenbetreiber musste kenntlich machen, dass er diese fremden Inhalte nicht als eigene Inhalte nutzt. Nun hat das Landgericht Hamburg in einer neuen Entscheidung vom 18. November 2016 (Az. 310 O 402/16) für einen Aufschrei der Empörung im Netz gesorgt und beschäftigt jeden im Internetrecht tätigen Rechtsanwalt. Hintergrund dieser neuen Entscheidung ist nun, dass es zumindest in Bezug auf urheberrechtsverletzende Inhalte nicht mehr ankommen soll.
Die Pflichten als Webseitenbetreiber (Internetrecht)
Ein Webseitenbetreiber hat in Bezug auf das Markenrecht, aber auch dem Urheberrecht, dem Wettbewerbsrecht und dem Persönlichkeitsrecht eine Menge zu beachten. Es besteht auf allen genannten Gebieten die Möglichkeit, Rechte zu verletzten. All dies wird unter dem Begriff des Internetrechts zusammengefasst.
Damit keine Unterlassungsansprüche seitens Dritter drohen, sollte unbedingt auf dem internetrechtlichen Rechtsgebiet ein Anwalt für Internetrecht hinzugezogen werden. Eine Unterlassungserklärung begründet in der Regel den Anspruch, rechtsverletzende Handlungen zu unterlassen und Inhalte von der Webseite zu entfernen.
Der fliegende Gerichtsstand (Internetrecht > Wettbewerbsrecht)
Der örtliche Gerichtsstand kann nach § 32 ZPO auch der der unerlaubten Handlung sein. Wenn eine solche nun durch eine Verletzung von wettbewerbsrechtlichen Vorschriften (z.B. Verstoß gegen die Impressumpflicht) im Internet begangen wird, so findet dies überall statt. Demnach kann der Verletzte auch überall Klage erheben. Zwar gibt es inzwischen Urteile, in denen die Gerichte diesen fliegenden Gerichtsstand einschränkend dahingehend ausgelegt haben, dass es einen gewissen Bezug zwischen dem Ort der Klage und dem Ort des Klägers oder Beklagten geben muss. Aber grundsätzlich besteht weiterhin freie Rechtswahl im Bereich Internetrecht. Das wirkt sich insbesondere für Abgemahnte oft negativ aus.
Adresse
Kanzlei Lemme
Nürnberger Straße 24a
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Tel.: +49 30 23630095
Fax: +49 30 23630099
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